Mitglieder unserer Bereitschaft arbeiten als Ehrenamtler*innen im hauptamtlichen Regel-Rettungsdienst mit.

Prakikant*innen

Nach der Sanitäts-Grundausbildung ist eine Mitfahrt bei Krankentransporten und auf dem Rettungswagen als Praktikant oder „Dritte*r“ möglich. Diese Mitarbeit gibt unseren Bereitschaftsmitgliedern tiefen Einblick in die Tätigkeiten des Rettungsdienstes und erhöht die Handlungssicherheit. Erfahrung im Rettungsdienst sind auch für unsere Helfer*innen vor Ort ein entscheidender Baustein ihrer Qualifikation.

Rettungsdiensthelfer*innen und Rettungssanitäter*innen

Viele unserer Bereitschaftsmitglieder verfügen auch über die Qualifikation zum Rettungsdiensthelfer oder Rettungssanitäter. So können sie neben den hauptamtlichen Notfallsanitätern als Fahrer den Rettungswagen des Regel-Rettungsdienstes besetzen oder als Verantwortliche im Krankentransport eingesetzt werden. Auch für die Besetzung unserer Unterstützungsgruppe Rettungsdienst und der SEG Transport sind diese Qualifikationen erforderlich.

Weiterhin führen ehrenamtliche Kräfte aus unserer Bereitschaft überregionale Krankentransport-Fahrten über lange Strecken durch.

Qualifikationen

Folgende Qualifikationen sind für einen Einsatz im Regel-Rettungsdienst möglich:

  • Sanitäts-Grundlehrgang für den Einsatz als Praktikant (San)
    Der Sanitäts-Grundlehrgang ist Kernbestandteil der Ausbildung zur Einsatzkraft in unserer Bereitschaft.
  • Rettungsdiensthelfer (RdH)
    Für die Qualifikation zum Rettungsdiensthelfer ist die Teilnahme an einem 160-stündigen Lehrgang mit Prüfung erforderlich.
  • Rettungssanitäter (RS)
    Für die Qualifikation zum Rettungssanitäter sind, aufbauend auf der Qualifikation zum Rettungsdienst-Helfer, 160 Stunden Rettungsdienst-Erfahrung als Praktikant, weitere 160 Stunden Krankenhaus-Praktikum sowie ein 40-stündiger Abschlusslehrgang mit Prüfung erforderlich. Im Ehrenamt müssen unsere angehenden Rettungssanitäter diese Leistungen von insgesamt 520 Arbeitsstunden (das sind 13 Arbeitswochen zu 40 Stunden) innerhalb eines Zeitraums von maximal fünf Jahren in ihrer Freizeit erbringen.
  • Notfallsanitäter (NFS)
    Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist die höchste nicht-akademische Ausbildung im Rettungsdienst, sie ersetzt seit 2014 die frühere Ausbildung zum Rettungsassistenten (RA). Sie dauert drei Jahre in Vollzeit, ist also auf dem Wege des Ehrenamts nicht zu erreichen. In unseren Reihen haben wir auch einige aktive oder ehemalige hauptamtliche Rettungsdienst-Mitarbeiter mit RA- oder NFS-Qualifikation.

Ansprechpartner

03.04.25 versteckt / nur für eingeloggte Benutzer sichtbar!

n. n.
Wachleiter Rettungswache Lohr
und Bereitschaftsmitglied

Weiterer Kontakt

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Bereitschaftsleitung